Bundesgymnasium und Realgymnasium Erlgasse 1120 Wien, Erlgasse 32-34, 01/813 91 82 – 0
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Neues zum Einsatz elektronischer Hilfsmittel in Mathematik (AHS)

In der Prüfungsordnung werden aufsteigend ab dem Haupttermin 2018 gewisse Minimalanforderungen für elektronische Hilfsmittel explizit festgelegt (§ 18 Abs. 3, Prüfungsordnung AHS), die von herkömmlichen numerischen Taschenrechnern nicht mehr abgedeckt werden:

  • Darstellen von Funktionsgraphen,
  • numerisches Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen,
  • Berechnen von Ableitungs- und Stammfunktionen,
  • numerisches Integrieren sowie das
  • Bereitstellen von stochastischen Grundfunktionen.

Weitere Informationen dazu auf der BIFIE Homepage unter https://www.bifie.at/node/3263.

Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung in Mathematik